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Untervermietung

Eine Untervermietung ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet. Diese kann lediglich bei studienbedingter Abwesenheit (ein Nachweis ist dafür erforderlich) vom Vermieter auf Antrag zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass du mindestens schon ein halbes Jahr im Heim wohnst und der Zeitraum der Untervermietung mindestens 3 Monate beträgt.  Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,00 erhoben.

Die Mieter erkennen insbesondere an, dass sie den Wohnraum keiner anderen Person – auch nicht vorübergehend – überlassen und darin keine andere Person wohnen lassen oder zusätzlich aufnehmen darf.

Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird als schwerwiegende Verletzung der Vertragspflichten angesehen und berechtigt den Vermieter gem. § 4 Abs. 2 des Mietvertrages zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses!

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